Johann Paul
Reaktionen der Kölner Studentenschaft auf den Radikalenerlass von 1972
GiK 57 (2010), S. 163–187.
Abstract:
Am 28. Januar 1972 verabschiedeten die
Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Brandt den Radikalenerlass,
mit dem sie Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernhalten wollten. Diese
auch als Extremistenbeschluss bekannte Vereinbarung interessierte die Kölner
Studentenschaft in den folgenden Jahren lebhaft. Für die meisten
Studentenorganisationen stand der Radikalenerlass in der Tradition reaktionärer
Vorläufer in der deutschen Geschichte. Nur der RCDS begrüßte ihn grundsätzlich,
kritisierte aber seine verunsichernde unterschiedliche Anwendung. Der Erlass erzeugte
– darin stimmten alle Studentenvereinigungen größtenteils überein – ein Klima
des Misstrauens unter den Studenten, das sich deutlich von der Kultur der offenen
Diskussion zurzeit der 68er-Bewegung unterschied. Seine Gegner weckten und
hielten vor allem über das Mittel der Präsentation von Betroffenen, die in Köln
studiert hatten, das studentische und allgemeine öffentliche Interesse am
Radikalenerlass aufrecht. Mit der Abschaffung der Regelanfrage beim
Verfassungsschutz, aber auch durch einige Arbeitsgerichtsurteile wurde der
Radikalenerlass um 1980 weitgehend entschärft. Wenngleich linksgerichtete
Gruppen vor verfrühtem Optimismus warnten, verschwand der Erlass von der Agenda
der Kölner Studentenschaft, wozu auch die aufkommenden grün-alternativen
Studentenvereinigungen mit ihren neuen Themen beitrugen.