Johann Paul
Reaktionen der Kölner Studentenschaft auf den Radikalenerlass von 1972
GiK 57 (2010), S. 163–187.

Abstract:

Am 28. Januar 1972 verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Brandt den Radikalenerlass, mit dem sie Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernhalten wollten. Diese auch als Extremistenbeschluss bekannte Vereinbarung interessierte die Kölner Studentenschaft in den folgenden Jahren lebhaft. Für die meisten Studentenorganisationen stand der Radikalenerlass in der Tradition reaktionärer Vorläufer in der deutschen Geschichte. Nur der RCDS begrüßte ihn grundsätzlich, kritisierte aber seine verunsichernde unterschiedliche Anwendung. Der Erlass erzeugte – darin stimmten alle Studentenvereinigungen größtenteils überein – ein Klima des Misstrauens unter den Studenten, das sich deutlich von der Kultur der offenen Diskussion zurzeit der 68er-Bewegung unterschied. Seine Gegner weckten und hielten vor allem über das Mittel der Präsentation von Betroffenen, die in Köln studiert hatten, das studentische und allgemeine öffentliche Interesse am Radikalenerlass aufrecht. Mit der Abschaffung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz, aber auch durch einige Arbeitsgerichtsurteile wurde der Radikalenerlass um 1980 weitgehend entschärft. Wenngleich linksgerichtete Gruppen vor verfrühtem Optimismus warnten, verschwand der Erlass von der Agenda der Kölner Studentenschaft, wozu auch die aufkommenden grün-alternativen Studentenvereinigungen mit ihren neuen Themen beitrugen.